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Titel/Praxisbetrieb/Berufsordnung:
Der Titel "Heilpraktiker" ist eine in Deutschland nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) vom 17.02.1939 erteilte Berufsbezeichnung. Über den Antrag auf Erteilung emtscheidet nach der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (DVO) vom 18.02.1939 die untere Verwaltundsbehörde. In unserem Falle die untere Verwaltundsbehörde Hamburg.
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Praxisbetrieb ist das Gesundheitsamt. In unserem Falle das Gesundheitsamt Hamburg.

Als Zuständige Finanzbehörde in unserem Falle das Finanzamt Hamburg
Steuernummer: XXXXXXXXXXXXX
Da kein Vorsteuerabzug bei Heilberufen erfolgt, entfällt die Beantragung und Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Der Hinweis auf eine einheitliche Berufsordnung ist für Heilpraktiker nicht möglich. Da die verbandeseigene "Berufsordnung für Heilpraktiker" KEINE Grundlage darstellt; vielmehr kommt es auf die "übereinstimmende Auffassung innerhalb der beteiligten Verkehrkreise - also dem einheitlichen Empfinden aller Heilpraktiker" an.

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